Compliance-Hinweise
Wer ist Ansprechpartner für Compliance?
Zentraler Ansprechpartner für das Thema Compliance ist die Zentrale Compliance-Funktion des Konzerns Versicherungskammer.
Sie erreichen diese unter der E-Mail: compliance@vkb.de
Im Hotel DAS TEGERNSEE: compliance@dastegernsee.de
Was bedeutet Compliance und wie wird das bei den Unternehmen der Versicherungskammer Bayern behandelt?
Die Unternehmen des Konzerns Versicherungskammer sind verlässliche, integre und faire Partner. Dies ist eine der Grundlagen für unseren Erfolg. Daher ist die Sicherstellung von Compliance und die Vermeidung sowie Minimierung hiermit verbundener Risiken von besonderer Bedeutung und trägt zur Werthaltigkeit des Konzerns bei.
Compliance im Konzern Versicherungskammer bedeutet die Einhaltung aller Gesetze und Verordnungen sowie aller aufsichtsbehördlichen Anforderungen und Selbstverpflichtungen mit Außenwirkung.
Proaktiv Risiken zu vermeiden und eine stete Aufmerksamkeit hinsichtlich rechtlicher Risiken zu schaffen ist nur ein Ziel von Compliance.
Daneben gehören die Risikokontroll-, Frühwarn-, Überwachungs- und Beratungsfunktion zu den Kernaufgaben von Compliance.
Dieses Rechtsbewusstsein bewahrt das Unternehmen vor wirtschaftlichen Schäden.
Der Versicherungskammer Konzern hat sich hierfür ein Compliance-Management-System (CMS), Verhaltensgrundsätze und interne Regelungen gegeben, die für alle Mitarbeiter und Führungskräfte gleichermaßen gelten. Diese unterstützen den langfristigen Aufbau einer natürlichen Compliance-Kultur.
Wahrung und Schutz von Menschenrechten und Umwelt
Für verantwortungsvolles Handeln kommt der Achtung von Menschenrechten besondere Bedeutung zu. Gleiches gilt für die Vermeidung von Risiken für unsere Umwelt. Wir setzen uns daher dafür ein, international anerkannte Menschen- und Umweltrechte in unseren eigenen Geschäftsaktivitäten zu achten. In unseren Beziehungen zu unseren Lieferanten ist es unser Bestreben, diese Rechte zu fördern und zu schützen. Mit unserer Grundsatzerklärung legen wir fest, wie wir unserer Verantwortung gemeinsam mit unseren Lieferanten nachkommen und beschreiben ausführlich unsere Menschenrechtsstrategie nach den Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).
Beschwerdeverfahren
Für Hinweise zu möglichen menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken oder Verletzungen von menschenrechts- oder umweltbezogenen Pflichten haben wir ein kostenloses Beschwerdeverfahren nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zur Verfügung gestellt. Informationen können uns auf diese Weise sicher und vertraulich weitergegeben werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.